Beleihungswertermittlung


Beleihungswert ermitteln

Der Beleihungswert repräsentiert im Bankwesen den Wert einer Kreditsicherheit (Immobilie), von dem mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass er sich langfristig zu jedem beliebigen Wert realisieren lässt. Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. (Definition nach § 16 Pfandbriefgesetz PfandBG)

Beleihungswertermittlungsverordnung

Die im Jahr 2006 in Kraft getretene und im Oktober 2022 überarbeitete Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) bildet einen Meilenstein auf dem Weg zur einheitlichen Qualitätssicherung bei der Risikobeurteilung von Immobiliensicherheiten im Kreditvergabeprozess, da sie die bis dahin bilateral zwischen Aufsichtsbehörde und Banken abgestimmten Wertermittlungsanweisungen ablöste. Die BelWertV bündelt die diversen im Laufe der Zeit formulierten und vereinbarten methodischen Lösungsansätze und entwickelt sie von dort ausgehend weiter.


Für die in der Finanzwirtschaft tätigen Immobiliensachverständigen sind insbesondere die in § 6 BelWertV geregelten Anforderungen an die Gutachter von Interesse. Hier sind eine Zertifizierung nach ISO/IEC 17024 sowie das Vorhandensein von besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Beleihungswertermittlung explizit aufgeführt:


Der Gutachter muss nach seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Immobilien verfügen; eine entsprechende Qualifikation wird bei Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Immobilien bestellt oder zertifiziert worden sind, vermutet. Bei der Auswahl des Gutachters hat sich die Pfandbriefbank davon zu überzeugen, dass der Gutachter neben langjähriger Berufserfahrung in der Wertermittlung von Immobilien speziell über die zur Erstellung von Beleihungswertgutachten notwendigen Kenntnisse, insbesondere bezüglich des jeweiligen Immobilienmarkts und der Objektart, verfügt.




Durch ihre Zertifizierung bei HypZert zur Immobiliengutachterin für finanzwirtschaftliche Zwecke –CIS HypZert (F)- besitzt Frau Borowski die notwendige Qualifikation für die Erstellung von Beleihungswertgutachten.


Gerne erstellen wir Ihnen das Gutachten auch in englischer Sprache.
We will be happy to provide you with your expert opinion/ your Market value appraisal in English as well.