Ehescheidung

Eine Ehescheidung ist ein einschneidendes Ereignis, zumeist müssen weitreichende Entscheidungen getroffen werden.


Hierzu gehört oftmals auch die Verständigung über die zukünftige Nutzung oder Verwertung der bis dahin gemeinsam genutzten ehelichen Immobilie (Wohnung/Einfamilienhaus u.a.) Insbesondere wenn ein Ehepartner den Miteigentumsanteil des anderen übernehmen möchte, kommt es darauf an, den Wert der Immobilie unabhängig und sachverständig feststellen zu lassen.


Wertermittlung im Scheidungsfall

Häufig wird auch nach dem sog. Zugewinn gefragt. Wurde die Immobilie während der Ehe erworben, dann wird die Immobilie zum „Tag des Zugangs des Ehescheidungsbegehrens“ bewertet. Sollte das Ehescheidungsbegehren noch nicht zugestellt worden sein, dann gilt der Tag der Ortsbesichtigung als Bewertungsstichtag. Wurde die Immobilie mit in die Ehe eingebracht, dann wird sowohl zum Tag der Eheschließung als auch zum „Tag des Zugangs des Ehescheidungsbegehrens“ bewertet.
Aus der Differenz wird vom Gericht der sog. Zugewinn ermittelt.


Unsere langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet garantiert Ihnen im Scheidungsfall eine neutrale und sachliche Wertermittlung ihrer Immobilie.


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